Nach langem Hin und Her ist Großbritannien am 31. Januar offiziell aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Fortschritt sieht anders aus, und langfristig werden die Reisenden auf beiden Seiten des Kanals spüren, was zusätzliche Hürden und Bürokratie bedeuten.
Zunächst aber ändert sich für Dienstreisende mit den Zielen England, Schottland, Wales und Nordirland nichts. Laut dem Austrittsvertrag gilt bis Jahresende eine Übergangsphase, da die genauen Regelungen für Zoll und Grenzkontrollen erst noch verhandelt werden müssen.
Personalausweis genügt zur Einreise
Zur Einreise brauchen EU-Bürger einen Personalausweis oder Reisepass. Das ist nicht neu, denn Großbritannien war nie Mitglied der Schengener Abkommen über die Abschaffung von stationären Grenzkontrollen. Mindestens bis zum Jahresende sollen Reisende aus der EU außerdem mit einem vorläufigen Personalausweis einreisen dürfen. Darüber hinaus brauchen Deutsche auf Dienstreise weiterhin keinen internationalen, sondern nur den deutschen Führerschein, um im Vereinigten Königreich Auto fahren zu dürfen. Wer dort mit dem Dienstwagen unterwegs sein möchte, sollte ab 2021 aber eine grüne Versicherungskarte vorzeigen können. Diese stellt jede Versicherung auf Anfrage aus.
Vorerst keine Roaming-Gebühren
Handytelefonate, Surfen mit dem Smartphone und SMS werden für EU-Bürger in Großbritannien vorerst nicht teurer. Bislang waren sie dort wie in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten von Roaming-Gebühren befreit. Die Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und Telefónica wollen nun das Vereinigte Königreich mindestens bis auf Weiteres freiwillig in die EU-Zone einstufen.
Keine Änderungen bei Flugverbindungen
Flüge von und nach Großbritannien finden bis zum Jahresende wie geplant statt. Schließlich haben die Airlines ihre Flugpläne schon vor vielen Monaten veröffentlicht und die Flüge sind längst buchbar. Wie es 2021 weitergeht, wird zwischen der EU und Großbritannien noch verhandelt.
Versicherungsschutz im Krankheitsfall überprüfen
Wenn deutsche Geschäftsreisende in Großbritannien erkranken, deckt sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung weiterhin medizinisch notwendige Leistungen ab. Um sie in Anspruch zu nehmen, müssen Patienten nur die Europäische Krankenversicherungskarte vorzeigen, die sich in der Regel auf der Rückseite der nationalen Versicherungskarte befindet. Trotzdem empfiehlt der Bund der Versicherten, bei Auslandsreisen grundsätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Das liegt vor allem daran, dass nur diese immer die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland übernimmt. Vor dem Abschluss sollten Geschäftsreisende aber überprüfen, ob sie bereits über die Firma versichert sind.
Wie es 2021 weitergeht, entscheidet sich in den anstehenden Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien. Über die möglichen Veränderungen für Deutsche und ihre Maßnahmen klärt die Bundesregierung rechtzeitig auf.