Allein im vergangenen Jahr kam es bei mehr als jeder fünften Geschäftsreise (22 Prozent) zu Verspätungen. Die Folge war, dass der oder die Geschäftsreisende bei zwölf Prozent der Reisen zu spät zum Termin kam. Das sind Ergebnisse der Umfrage „Chefsache Business Travel 2019“, einer Initiative von Travel Management Companies im Deutschen Reiseverband (DRV), für die mehr als 200 Führungs- und Fachkräfte befragt wurden.
Die gleiche Befragung ergab, dass Ausfälle oder Verspätungen bei Bahn und Flugzeug für Geschäftsreisende die größten Störfaktoren unterwegs sind. So ärgern sich 84 Prozent der Befragten über Zugausfälle und 83 Prozent über Zugverspätungen. Flugausfälle empfinden 81 Prozent als störend, bei Flugverspätungen sind es 78 Prozent. Wenn das Unternehmen nicht mit einem Geschäftsreisebüro zusammenarbeitet, beschweren sich die Mitarbeiter eher über Verspätungen und Ausfälle. Während zum Beispiel 84 Prozent von ihnen Flugverspätungen als störend empfinden, sind es bei den Reisenden mit professioneller Unterstützung neun Prozentpunkte weniger. Das liegt daran, dass die Spezialisten der Geschäftsreisebüros Zugriff auf alle relevanten Informationen haben und besonders schnell eine Alternative finden können.
Der Ärger mit unzuverlässigen Transportdiensten
Verspätungen und Ausfälle durch Streiks oder Unwetter sind ärgerlich für jedes Unternehmen. Doch im konkreten Einzelfall sind vor allem die Reisenden selbst in einer misslichen Lage. Was tun, wenn die Anzeigetafel am Bahnhof oder Flughafen den Ausfall der Verbindung ankündigt? Wenn der Nachrichtensprecher von Streiks der Fluglotsen, Piloten oder Lokführer berichtet? Oder wenn schon in der Nacht vor der geplanten Reise ein Unwetter tobt? Da gilt es vor allem, Ruhe zu bewahren und Lage sowie Handlungsoptionen zu analysieren. Dabei steht Reisenden auch das Geschäftsreisebüro zur Seite.
Seit die EU die Fahrgastrechte bei Zugverspätungen oder gar Ausfällen gestärkt hat, bekommen Reisende zumindest eine Entschädigung. Anders als landläufig angenommen, steht diese Entschädigung sogar dem Reisenden selbst zu – und nicht dem Unternehmen. Bei der Bahn gibt es ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof eine Erstattung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent. Eine Bestätigung der Verspätung sollten sich Geschäftsreisende vom Zugpersonal oder am Schalter geben lassen, danach erfolgt der Antrag. Bei Verspätungen ab 20 Minuten darf auf einen anderen Zug umgestiegen werden. Bei Zugausfällen beispielsweise aufgrund eines Unwetters wird in der Regel sowieso die Zugbindung aufgehoben und Reisende dürfen jede Bahn unabhängig von ihrem gekauften Ticket nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel, wenn die letzte planmäßige Verbindung eines Tages ausfällt) dürfen andere Verkehrsmittel wie Taxis genutzt werden.
Auch Fluggästen steht laut EU-Verordnung eine Ausgleichszahlung zu – auch hier für den Dienstreisenden, der den Schaden mit der Verspätung hatte. Allerdings kann es durchaus sein, dass das Unternehmen vom Mitarbeiter verlangt, die Entschädigung abzutreten. Grundsätzlich gilt: Wenn der Flug in der EU startet oder die Airline ihren Sitz in der EU hat und der Flug dort landet, haben Geschäftsreisende Anspruch auf Entschädigung. Allerdings nur, wenn der Flug den Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreicht. Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer stehen Reisenden 250 Euro zu, bei Mittelstrecken bis 3500 Kilometer 400 Euro und bei Langstrecken über 3.500 Kilometer 600 Euro. Gleiches gilt auch für annullierte Flüge, wenn die Airline nicht mindestens 14 Tage vor dem Abflug darüber informiert hat.
Das Verbraucherportal des Bundesministeriums klärt darüber hinaus auf, welche Ansprüche und Möglichkeiten bei Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff bestehen.
Außergewöhnliche Umstände: Streik und Unwetter
Entschädigungen müssen von Fluggesellschaften grundsätzlich nicht gezahlt werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Ein Streik des Flugpersonals fällt beispielsweise darunter. Auch wenn überraschend ein Unwetter tobt, ist das ein Umstand, den die Airline nicht zu verantworten hat. Im Zweifel sollten Reisende aber trotzdem eine Entschädigung fordern. Die Airline muss dann nachweisen, dass sie die Umstände wirklich nicht zu verantworten hat. Im Gegensatz zu Fluggesellschaften ist die Bahn unabhängig von der Ursache dazu verpflichtet, Reisende für Verspätungen zu entschädigen.
Reisewarnungen: Unbedingt vorher schlau machen!
Wenn Geschäftsreisende unterwegs in Schwierigkeiten geraten, können sie Unterstützung von ihrer Firma erwarten. Grundsätzlich hat das Unternehmen eine Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Das gilt insbesondere bei Reisen in Krisengebiete, aber auch bei Erkrankungen oder Taschendiebstählen. Kosten für Notfallrückholung und andere Sicherheitsmaßnahmen trägt natürlich die Firma. Zudem muss sie Maßnahmen zur Information und Schutzvorkehrungen treffen. Bei der Erstellung von Informationsdiensten, Hotlines und Notfallplänen hilft beispielsweise ein Geschäftsreisebüro, damit Dienstreisende den größtmöglichen Schutz erhalten. Achtung: Einfach aufgrund einer Reisewarnung zurückzutreten und eine Geschäftsreise zu verweigern, kann zu einer Kündigung führen!
Was tun bei Streik, Unwetter oder Reisewarnung?
Idealerweise haben Dienstreisende eine App des Geschäftsreisebüros auf dem Smartphone, über die sie automatisch alternative Reiserouten angezeigt bekommen. Aber selbst ohne diese Funktion kommt man weiter: Bei einem Streik fallen beispielsweise oft nicht alle Züge aus. Zug- und Schalterpersonal oder Online-Notfallpläne zeigen die nicht betroffenen Verbindungen an. Denken Sie außerdem um die Ecke: Selbst wenn die nächste Bahn in Karlsruhe statt in Stuttgart hält, kann die restliche Strecke eventuell mit einem Mietwagen schneller zurückgelegt werden, als wenn Sie stundenlang auf den idealen Zug warten. Andere Eisenbahngesellschaften wie TransDev, Netinera oder Flixtrain können auch zum Ziel führen. Mietwagen und Fernbusse sind ebenfalls eine Alternative. Kreative kommen also oftmals schneller als Ziel!