Viele Geschäftsreisende sind tagtäglich mit dem Auto unterwegs. Daher sollten sie die wichtigsten Neuerungen und Verschärfungen im Bußgeldkatalog kennen, um unerwartet hohe Geldstrafen während einer Geschäftsreise zu vermeiden. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie auch Ihren Kollegen diese Themen näherbringen können.
Handy am Steuer wird teuer
Das Handy ist im beruflichen Alltag mittlerweile zum Dreh- und Angelpunkt des geschäftlichen Treibens geworden. Insbesondere auf dienstlichen Reisen werden viele wichtige Gespräche über das Mobiltelefon geführt. Wenn Sie dabei mit dem Auto unterwegs sind und dennoch ein wichtiges Telefonat führen müssen, nutzen Sie hierfür unbedingt eine entsprechende Freisprecheinrichtung. Abgesehen von dem Bußgeld für die Handynutzung am Steuer, das seit letztem Herbst bei 100 Euro liegt, birgt die Ablenkung durch das Mobiltelefon bei der Fahrt ein erhebliches Unfallrisiko. Wenn Sie Ihre Kollegen für dieses Thema sensibilisieren wollen, ist ein erhöhtes Bußgeld alleine leider nicht überzeugend genug. Für die Kampagne „Texting and driving – it can wait“ hat der mehrfach ausgezeichnete deutsche Regisseur Werner Herzog einen eindrucksvollen Dokumentarfilm über die Gefahren des Handys am Steuer gedreht. Bilder sagen eben doch mehr als tausend Worte.
Rettungsgasse bilden und damit Leben retten
Bei Unfällen gibt eine funktionierende Rettungsgasse den Rettern die Möglichkeit, schnellstmöglich den Unfallort zu erreichen und so im Zweifelsfall Leben zu retten. Daher wurde im Herbst 2017 das Bußgeld für die Fahrer, die den Rettern den Weg zur Unfallstelle versperren, sogar verzehnfacht – auf mindestens 200 Euro! Doch wie war das noch mit Rettungsgasse? Auf zweispurigen Straßen ist die Sache klar: Wer auf der linken Spur fährt, fährt ganz nach links und die Fahrer auf der rechten Spur ganz nach rechts. Doch wie sieht es noch gleich bei einer drei- oder vierspurigen Straße aus? Hier hilft Ihnen und Ihren Kollegen als Eselsbrücke die „Rechte-Hand-Regel“: die Lücke zwischen Daumen und den restlichen Fingern stellt die Rettungsgasse dar. Die linke Spur, also der Daumen, fährt wie gehabt nach links. Alle anderen Spuren, also die restlichen Finger, weichen nach rechts aus – unabhängig von der Anzahl der Spuren.
Gaffen kann Leben kosten
In der Vergangenheit ist es leider immer häufiger vorgekommen, dass Autofahrer bei Unfällen nur zum Gaffen angehalten haben, statt selbst Hilfe zu leisten. Abgesehen davon, dass dies nur die Sensationslust der Schaulustigen bedient, werden hierdurch leider oft auch die Rettungskräfte behindert – obwohl gerade bei schweren Unfällen im Straßenverkehr jede Minute zählt, um Leben retten zu können. Zur Sensibilisierung für dieses Thema kann man jedem Autofahrer diesen Kurzfilm ans Herz legen. Gaffen bei Unfällen kann darüber hinaus inzwischen eine erhebliche Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Wenn am Unfallort außerdem auch noch gefilmt oder fotografiert wird, kann dies sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Elektronisches Notrufsystem soll Zahl der Verkehrstoten reduzieren
Nach schweren Verkehrsunfällen sind viele Unfallopfer nicht mehr in der Lage, eigenständig einen Notruf abzusetzen. Sollten nun keine anderen Verkehrsteilnehmer den Unfall mitbekommen haben, da dieser beispielsweise nachts oder auf abgelegenen Straßen passiert ist, kann sehr viel wertvolle Zeit vergehen, bis überhaupt Rettungskräfte informiert werden. Ab April 2018 wird deshalb der Einbau eines eCall-Systems in allen Neuwagen zur Pflicht. Das System erkennt mit Hilfe von Crash-Sensoren automatisch einen Verkehrsunfall, wenn beispielsweise Airbags ausgelöst werden, und setzt einen Notruf an die nächstgelegene Notrufzentrale ab. Gleichzeitig werden unter anderem genaue Standortdaten, Unfallzeitpunkt und die Anzahl der Insassen übermittelt. Mit Hilfe dieser Daten können die Retter schneller am Unfallort eintreffen, wodurch die Zahl der Verkehrstoten verringert werden soll. Natürlich kann der Notruf auch manuell abgesetzt werden.
Neues Messverfahren erhöht Kfz-Steuer
Nach dem Abgasskandal der vergangenen Jahre wird ab dem 1. September 2018 ein neues Messverfahren zur Ermittlung der Abgaswerte eingeführt. Das sogenannte WLTP-Verfahren („Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure“) soll realitätsnähere Abgas- und Schadstoffwerte als die Vorgänger-Methode NEFZ („Neuer Europäischer Fahrzyklus“) ermitteln. Da der neue WLTP-Wert in der Regel höher ausfallen wird als der Wert der NEFZ-Methode, kommt es zwangsläufig zu einer Erhöhung der Kfz-Steuer, da diese unter anderem auf Grundlage der Abgaswerte Ihres PKW ermittelt wird. Von dieser Regelung sind allerdings nur Neuwagen betroffen. Sollten Sie daher über den Kauf eines neuen Autos nachdenken, lohnt es sich, diese Entscheidung vor dem 1. September 2018 zu treffen, um eine höhere Kfz-Steuer zu vermeiden.
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